Kleine Zusammenfassung und Frage zur Exequatur


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Abgeschickt von Nandu am 21 Dezember, 2007 um 10:36:46

riensber

Meiner Ansicht nach ist keine Exequatur erforderlich. Erforderlich ist nur ein Urteil aus Frankfurt. Und das muss mit einer Apostille versehen werden.

Die Apostille ist also die gegenseitige Anerkennung einer Urkunde.
Das deutsche Urteil wird daher in Argentinien anerkannt, wenn es mit einer Apostille versehen wurde.

In Argentinien ist also keine Klage für eine Anerkennung eines deutschen Urteils erforderlich. Das deutsche Urteil kann in Argentinien mithin direkt vollstreckt werden.

Das deutsche Urteil kann aber auch direkt beim argentinischen Kongress eingereicht werden, damit die Politiker beim nächsten Haushaltsplanentwurf die Bezahlung berücksichtigen. Die Frage ist nur, ob und wann die argentinischen Politiker die Forderung in einem ihrer Haushaltsentwürfe mit aufnehmen. Zwingen kann man sie dazu nicht.

Es sei denn, wir würden Unterstützung von der Bundesrepublik bekommen. Deutschland hätte die Möglichkeit Druck auszuüben. Es muss nur wollen. Doch an diesem Willen fehlt es offensichtlich bisher.


Dr. B:

Bisher sind in 2 von 4 Fällen (1 US Titel und 1 Dt. Titel von rolf) in I. Instanz die Exequaturverfahren gescheitert. Durchgekommen ist in I. Instanz noch keiner, da die kleinen Amtsrichter vom Ministerium entsprechende Anweisungen erhalten.


Insider:

Genau daran wird die Exequatur scheitern. Juristisch ist es ein leichtes die Verweigerung der Exequatur mit einem Verstoß gegen den argentinischen ordre public zu begründen, da die Frankfurter Urteile ja gegen die argentinische Rechtsauffassung verstoßen, das Riegelgesetz und die Notstandsgesetze verbieten die Zahlung. Damit sind sie aus offizieller argentinischer Sicht Unrecht und brauchen nicht anerkannt zu werden. Mit dieser (relativ nahe liegenden) Begründung sind auch Rolfs Verfahren abgeschmettert worden.

Die Versagung der Exequatur bedeutet in Deutschland übrigens nicht, dass die Anerkennung in der Vollstreckung nicht gewährleistet ist, da die Argentinier die Exequatur nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf Urteile ablehnen, die argentinische Gesetze verletzen. Cleary lässt bereits entsprechende Gutachten für die erwarteten Prozesse in Deutschland anfertigen.


***

Also hängt alles vom politischen Prozess ab. Wenn ein Rechtsabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen zwischen Deutschland und Argentinien existiert, wäre es Sache der Bundesrepublik Deutschland die Exequatur unserer Urteile vor dem IGH einzuklagen. Das ist keine Garantie, dass wir das noch erleben werden, aber eine, dass irgendwann einmal bezahlt werden muss und zwar zu deutschen Konditionen. Irritierend finde ich Cleary, die ein Gutachten anfertigen lassen und so den politischen Prozess umgehen wollen. Vermutlich denken die so US-amerikanisch, dass sie auf den anderen Weg gar nicht erst kommen.





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