Abgeschickt von Milchmädchenrechnung am 19 Juni, 2010 um 20:24:11:
Antwort auf: Kostenvergleich Einzelklage vs Streitgenossenschaft von jack am 19 Juni, 2010 um 19:47:52:
: 1) Eine Klage ist in den USA viel billiger. Wieso Anwälten aus Deutschland viel gutes Geld hinterherwerfen? 1% Startfee in den USA sind unschlagbar.
2) Durch diverse titulierte Urteile der Kanzlei H. besteht ein erheblicher Interessenskonflikt, welchen Klägern eine Kanzlei bei vermeintlich erfolgreichen Vollstreckungsmaßnahmen jeweils der Vorzug gegeben wird. Nach früheren Internetbeiträgen galt der Vorzug einem Titel der xxxx betreffend ein Arrestverfahren. Der Anwalt ist als Geschäftsführer der Abdreco GmbH zudem dem Verfahren der Abdreco GmbH vorrangig verpflichtet und würde sich auch dem Verdacht der Untreue aussetzen, wenn er nicht vorrangig für die Abdreco GmbH vollstrecken würde. Andere Kläger bleiben daher auf der Strecke, die bislang noch keinen Cent gesehen haben.
Insofern bestehen erhebliche Nachteile einer solchen Konstruktion mit dem Motto "Mitgehangen, mitgefangen".