Abgeschickt von jack am 19 Juni, 2010 um 19:47:52
Hier mal ein kurzer Vergleich betreffend der Kostenersparnis einer Einzelklage zu einer Streitgenossenschaft.
Bei dem Streitwert der Streitgenossenschaft habe ich 2 Mio Euro Volumen zu Grunde gelegt. Unter diesem Betrag ist der logistische Mehraufwand im Verhältnis zur Kostenersparnis nicht wirtschaftlich.
Einzelklage bei Volumen 50.000,-- Euro:
Gerichtskosten: Euro 1.368,--
Anwaltsgebühren 1. Instanz: Euro 3.135,65
Anwaltsgebühren 2. Instanz: 3.509,07
Gesamtkosten: 8.012,72 Euro
Einzelklage bei Volumen 100.000,00 Euro
Gerichtskosten: Euro 2.568,00
Anwaltsgebühren 1.Instanz: 4.051,95 Euro
Anwaltsgebühren 2.Instanz: 4.535,33
Gesamtkosten: 11.155,28 Euro
Im Vergleich dazu würde dem Anleger mit 50.000 Euro Volumen bei Beteiligung an einer Streitgenossenschaft mit Gesamtvolumen Euro 2 Mio ( Gesamtkosten von Euro 69.692,87)
Euro 1.742,32 (gegenüber Euro 8.012,72), Ersparnis ca. 79%)an Kosten entstehen.
Bei dem hypothetischen Anleger mit Euro 100.000,00 würde sich dessen Anteil auf Euro 3.484,64 belaufen, die Ersparnis wäre somit ca. 69%.
(Alle Anwaltskosten inkl. Mwst., Auslagen usw.)
Je höher das Gesamtvolumen, um so höher ist die Kostenerparnis für den einzelnen Beteiligten.