Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung


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Abgeschickt von Alter Ego am 27 Mai, 2010 um 09:25:12:

Antwort auf: Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung von Altes BGB am 26 Mai, 2010 um 17:33:16:

Aaaaber nur, wenn ein ALTER Richter dieses Urteil einem ALTEN Kläger zugesprochen hat gilt das ALTE Verjährungsrecht für ALTE Argieanleihen ;-)


: Die Anleihen wurden in den 90 er Jahren emittiert und unterfallen damit dem alten Verjährungsrecht des BGB.
: Bei diesem alten Verjährungsrecht galten auch für die titulierten Zinsen 30 Jahre.




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