Abgeschickt von Altes BGB am 26 Mai, 2010 um 17:33:16:
Antwort auf: Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung von BGB am 26 Mai, 2010 um 16:10:03:
Die Anleihen wurden in den 90 er Jahren emittiert und unterfallen damit dem alten Verjährungsrecht des BGB.
Bei diesem alten Verjährungsrecht galten auch für die titulierten Zinsen 30 Jahre.