Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung


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Abgeschickt von Altes BGB am 26 Mai, 2010 um 17:33:16:

Antwort auf: Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung von BGB am 26 Mai, 2010 um 16:10:03:

Die Anleihen wurden in den 90 er Jahren emittiert und unterfallen damit dem alten Verjährungsrecht des BGB.
Bei diesem alten Verjährungsrecht galten auch für die titulierten Zinsen 30 Jahre.




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