Abgeschickt von jack am 26 Mai, 2010 um 14:54:06:
Antwort auf: Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung von wolfi am 26 Mai, 2010 um 14:18:16:
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: VORSICHT:
: Dies gilt ABER AUCH für Kläger MIT Titel, wenn Sie meinen, nach dem Klagen braucht man NICHTS mehr zu tun, als die Sache nur aussitzen!!!
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Falsch. Die vertraglichen Verzugszinsen sind selbstverständlich im Urteil enthalten und laufen solange weiter, bis die Schuld durch Argentinien vollständig getilgt ist.
Zumindest bei den fällen meiner Mandanten ist das so.