Abgeschickt von wolfi am 26 Mai, 2010 um 14:18:16:
Antwort auf: Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung von jack am 26 Mai, 2010 um 13:38:03:
: Noch schwieriger ist die Rechtslage für die vertraglichen Verzugszinsen der bereits endfälligen Anleihen. Hier gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Ist diese abgelaufen, sind auch diese Verzugszinsen verjährt.
VORSICHT:
Dies gilt ABER AUCH für Kläger MIT Titel, wenn Sie meinen, nach dem Klagen braucht man NICHTS mehr zu tun, als die Sache nur aussitzen!!!