Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung


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Abgeschickt von wolfi am 26 Mai, 2010 um 14:18:16:

Antwort auf: Re: Nochmals zur Vorlegung und Verjährung von jack am 26 Mai, 2010 um 13:38:03:

: Noch schwieriger ist die Rechtslage für die vertraglichen Verzugszinsen der bereits endfälligen Anleihen. Hier gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Ist diese abgelaufen, sind auch diese Verzugszinsen verjährt.


VORSICHT:
Dies gilt ABER AUCH für Kläger MIT Titel, wenn Sie meinen, nach dem Klagen braucht man NICHTS mehr zu tun, als die Sache nur aussitzen!!!




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