Abgeschickt von Paulchen am 26 Mai, 2010 um 14:09:19:
Antwort auf: Re: Verjährung ???anderer Ansicht von Bloch am 26 Mai, 2010 um 10:53:58:
Ganz einfach. Diese waren noch nicht verjährt.
Die Bonds waren mit ewiger Laufzeit gem Anleihebedingungen ausgestattet. Eine Kündigung der Gl#äubiger galt erst dann als erfolgt, wenn diese Angenommen und der Nennwert ausgezahlt worden ist. Derartige Anleihebedingungen bei denen die Verjährung ausgeschlossen wurde gibt es heute leider nicht mehr!