Class action


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Abgeschickt von jack am 26 Mai, 2010 um 09:56:10

Die class action, in der alle Bonds enthalten sein sollten und auf die holdout abstellt, wurde NICHT, angenommen.
Ich hatte damals selbst Kontakt zu der federführenden Rechtsanwaltskanzlei in den USA.
Lest den Text in dem Link und ihr werdet sehen, dass diese class action u.a. als zu umfangreich abgelehnt wurde. Der link bezieht sich auf die sog. Urban class action , die die beiden Bonds mit Laufzeit 2009 und 2017 enthält. In dem Text ist dann der Hinweis auf die zurückgewiesene class action die holdout nennt und eine weitere (Applestein), die auch zurückgewiesen wurde.

Es gibt noch eine Menge weiterer einzelklagen in NY, aber keine class action bei der jeder Bondholder automatisch beteiligt wäre.

Also: Wer sich vor der Verjährung schützen will muss seine nach deutschem Recht begebenen Bonds hier in der BRD einklagen.



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