Abgeschickt von Paulchen am 25 Mai, 2010 um 17:43:15:
Antwort auf: Verjährung ??? von dorfner am 25 Mai, 2010 um 17:09:21:
Droht denen, die nicht klagen und den jetzigen Tausch nicht machen wollen, daß 10 Jahre nach Fälligkeit der Anleihe (meine war immerhin 2002) ALLE Ansprüche verloren sind?
..... Die Zinsen aus 2002 für diese Anleihe sind bereits mit Ablauf des 31.12.2005 in die Verjährung gegangen = gesetzl Verjährungsfrist 3 Jahre für Zinsansprüche, für die es keine Zinsseines gibt. Die Anleie an sich geht mit Ablauf des 31.12.2012 in die Verjährung, Mit der Verjährung des Nennwertes gehen auch die Zinsansprüche unter, die am 31.12.2012 noch nicht verjährt waren. Mit anderen Worten. Für die in 2002 endfällige Anleihe gibt es dann gar nichts mehr. Aus diesem Grunde ist diese Anleihe für Argentinen nicht mehr sonderlich interessant.
Wer bis jetzt nicht geklagt hat macht das eher nicht mehr, zumal er bei identischen Kosten bereits in 2005 hätte klagen müssen, um sämtliche Zinsansprüche vor der Verjährung zu Schützen. DIe Zinsansprüche bis 2006 sind bei Anleihen die in 2002 endfällig waren sowiso schon wegen Verjährung unter gegangen. Da das aber jedem Anleger eigentlich hätte bekannt sein müssen, ist es besser für Anlegwer, die es versäumt haben sich rechtzeitig zu informieren, die Argent. Altbonds über die Börse zu verkaufen. Der Umtausch ist doch bereits gelaufen. Ich verstehe nicht, dass die Leute Wertpapiere notorisch halten, ohne zu wissen, wie die Rechtslage bezüglich der notleidenden Bonds ist. Mein Rat an alle die keine Ahnung bezüglich der Rechtslage haben: Verkaufen so lange es noch Käufer gibt, die überhaupt etwas für die Papiere zahlen.